
Am 18.10.2020 ist die Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erneut abgeändert worden. Die Änderung sieht nun ab einem Inzidenzwert von 35 überall da wo sich Menschen auf der Arbeit begegnen können eine Maskenpflicht vor. Dies gilt insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Selbiges gilt am Arbeitsplatz, sobald der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht mehr eingehalten werden kann.
Als Beispiel: Als Verkäufer im Einzelhandel muss die Maske während des Bedienen der Kasse trotz Plexiglas angezogen werden.
Die Nichtbeachtung oben genannter Regeln wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Diese Änderung tritt am 19.10.2020 in Kraft.
Passend zum Thema Maskenpflicht können Sie hier alles weitere zur Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen nachlesen
Wir von RadioSOB bitten Sie darum, sich an die Maskenpflicht zu halten. Nur wenn wir alle zusammenhalten, können wir Covid-19 bekämpfen